Disziplinarmaßnahmen gegen Mitglieder
Am 29. Oktober 2015 erließ die Association in Bezug auf Verfügungen gegen Mitglieder der Financial Futures Association of Japan Today die folgenden Verfügungen gegen Mitglieder der Association basierend auf Artikel 19 Absatz 1 der Satzung. Anmerkung 1. Name des Vereinsmitglieds, das die Verfügung erhalten hat kabu.com Securities Co., Ltd. 2. Disziplinarmaßnahmen Bemerkungen 3. Verfügungsgrund ○ Unzureichendes Systemmanagement (1) Äußerst unangemessenes Systemausfallmanagement Als die Securities and Exchange Surveillance Commission den Status des Systemausfallmanagements bei der Gesellschaft überprüfte, wurde festgestellt, dass Datum und Uhrzeit des Auftretens und des Ereignisses unterschiedlich waren Systemausfälle wurden zu einem Vorfall zusammengefasst, und die Anzahl der Vorfälle, die den leitenden Angestellten gemeldet wurden, war deutlich geringer als die Anzahl der tatsächlich aufgetretenen Systemausfälle. (2) Unzureichendes Management der Systementwicklung Das Unternehmen ist nicht in der Lage, Programmfehler usw. im Entwicklungsprozess durch Tests zu erkennen, da grundlegende Testelemente in den Richtlinien, die eine Qualitätskontrolle bei der Systementwicklung vorschreiben, mangelhafter Qualitätskontrolle und zahlreicher Systeme ausgelassen wurden Fehler, die Kunden nach der Entwicklung betreffen. (ii) Das Fortschrittsmanagement der Systementwicklung wurde nicht wie in den internen Vorschriften festgelegt umgesetzt, und leitende Angestellte usw. wurden nur über die Einzelheiten der Systementwicklungsarbeit informiert, und der Status des Fortschritts und der Verzögerungen wurde ordnungsgemäß verwaltet und verstanden nicht möglich. Aus dem oben Gesagten wurde erkannt, dass es Mängel im Management unserer Systementwicklung gab. (3) Situation, in der die internen Audits nicht funktionieren Es gibt einen Mangel an Auditoren, die das Wissen haben, Probleme im praktischen Betrieb des Systems zu erkennen Es wurde jedoch dem Vorstand usw. gemeldet, dass dies dort bestätigt wurde waren in der Regel keine Probleme mit diesen Angelegenheiten. Auf der Grundlage des Vorstehenden wird es als angemessen erachtet, eine Disziplinarmaßnahme auf der Grundlage von Artikel 19 Absatz 1 Punkt 3 der Satzung zu ergreifen, da die Anwendbarkeit der Bestimmung anerkannt wird. 4. Einhergehend mit dieser Verfügung wird zum selben Zeitpunkt auf Grundlage von § 16 der Satzung, um die Wiederholung solcher Verstöße künftig zu verhindern, „die Ursache des unangemessenen Systemrisikomanagementsystems analysiert und der Verbleib des Systems geklärt Systemausfälle und überprüft das Geschäftsmanagementsystem“ und „überprüft frühere Fälle von Systemausfällen, einschließlich Fällen, in denen die Verarbeitung nicht in Übereinstimmung mit den Managementstandards für Systemausfälle durchgeführt wurde. Um ein effektives Systemrisikomanagementsystem aufzubauen, indem die Vorfälle und Gegenmaßnahmen kategorisiert werden, etc.“ und „Um Führungskräften und Mitarbeitern die Bedeutung der Systementwicklung bewusst zu machen, werden wir daran arbeiten, das Systementwicklungsmanagementsystem zu stärken, indem wir Vorschriften und Geschäftsverfahren überprüfen und Schulungen durchführen usw.“ Gleichzeitig haben wir eine Empfehlung ausgesprochen die Funktion der Internen Revision zu stärken. das ist alles
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