Disziplinarmaßnahmen gegen Mitglieder
1. November 2019 Verfügungen gegen Mitglieder der Financial Futures Association of Japan Heute hat die Association auf Grundlage von Artikel 19 Absatz 1 der Satzung die folgenden Maßnahmen gegen Mitglieder der Association ergriffen. Anmerkung 1. Name des Vereinsmitglieds, das die Verfügung erhalten hat FX Broadnet Co., Ltd. 2. Disziplinarmaßnahmen Bemerkungen 3. Verfügungsgrund ① Bei der Gesellschaft überprüft der Verantwortliche der Systemabteilung hinsichtlich der Prüfung von Streuwerbung monatlich die Ergebnisse des Vormonats und holt die Genehmigung des Direktors der Compliance-Abteilung und des General Managers des Auslands ein Exchange Division: Wenn es einen Unterschied zwischen der Anzeige und dem tatsächlichen Wert gibt (wenn der tatsächliche Wert, der in den „Fallbeispielen für Fragen und Antworten bezüglich der Anzeige von Anzeigen und des Angebots von Prämien“ der Vereinigung beschrieben wird, unter 95 % der Anzeigenanzeigerate fällt), eine Besprechung der Notfall-Task Force, an der der Präsident, der General Manager der Compliance-Abteilung und der General Manager der Devisenzentrale teilnehmen, werden abgehalten, um die Reaktion zu erörtern. (ii) Bei der Vor-Ort-Prüfung, die von der Prüfungsabteilung des Verbands durchgeführt wurde, als die Einzelheiten der Verifizierung von Spread-Werbung bestätigt wurden, wurde festgestellt, dass es Währungspaare gab, deren tatsächliche Spread-Präsentationsrate von November 2018 bis Februar 2019 darunter lag 95 % wurde genommen. Von diesen waren die Ergebnisse im Dezember 2018 und Januar 2019 deutlich niedriger als die Anzeigenpräsentationsrate für mehrere Währungspaare, einschließlich wichtiger Währungspaare wie dem US-Dollar und dem Euro-Yen, insbesondere für den Euro-Yen und das Pfund-Yen sind in drei aufeinanderfolgenden Monaten gesunken. (3) Als Reaktion auf die oben genannte Situation sagte die abgehaltene Sitzung des Hauptquartiers für Notfallmaßnahmen: „Wir werden in Betracht ziehen, die Anzeige von Werbung zu überprüfen, falls wir in Zukunft nicht in der Lage sind, die Anzeigerate von Werbung zu erreichen.“ Jedoch nein Es wurden spezifische Maßnahmen ergriffen, wie z. B. die Korrektur der in der Anzeige angezeigten Streuung oder die Stornierung der Anzeige. 4) Seit der Neufassung der Verbandsregel „Selbstregulierungsregeln für die Ausspielung von Werbung und die Bereitstellung von Prämien“ im Juni 2014 zur Vorgabe von Streuwerbung ist die Ausspielquote der Werbung aufgrund des Vorstehenden weiterhin deutlich unterschritten. Darüber hinaus hat das Unternehmen eine Notfall-Taskforce-Sitzung abgehalten, die abgehalten werden soll, wenn die Anzeigerate der Werbung unter Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass keine angemessenen Maßnahmen ergriffen wurden, wird anerkannt, dass das interne Kontrollsystem des Unternehmens unzureichend war. 4. Zusätzlich zu dieser Verfügung haben wir am selben Tag auf der Grundlage von Artikel 16 der Satzung eine Empfehlung zur strikten Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften sowie zur Weiterentwicklung und Stärkung des internen Kontrollsystems abgegeben. das ist alles
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