Exposition Ich kann kein Geld abheben, da ich Erwerbssteuer zahlen muss.
Wir konnten den Rohölhandel, der bis zum 21.11. stattfinden muss, vorantreiben. Als wir uns vorab umschauten, wurde uns mitgeteilt, dass dies mit einem fremdfinanzierten Budget möglich sei, doch nach der Hälfte des Projekts wurde uns mitgeteilt, dass wir Sachmittel benötigten. Es gab auch eine Klausel, die besagte, dass eine „Strafgebühr von 30 %“ anfallen würde, wenn die Vereinbarung nicht erfüllt werden könnte, sodass es uns gelang, genügend Mittel zu sammeln, um Sachmittel zu werden. Ich hatte bestätigt, dass ich, sobald die Zahlung am 21. November abgeschlossen war, am 22. November frei Geld abheben konnte, daher fühlte ich mich zu diesem Zeitpunkt aus irgendeinem Grund erleichtert. Als dann die Frist ablief und die Zahlung erfolgreich abgeschlossen wurde, beantragte ich eine Auszahlung, die Auszahlung wurde jedoch abgelehnt, da mir mitgeteilt wurde, dass ich eine Transaktionsberatungsgebühr zahlen müsste. Die von mir eingezahlten Gelder reichten nicht aus, um die angeforderten physischen Gelder zu decken, aber ich habe den Fehlbetrag durch Devisen in virtuellen Währungen unter der Handelsanleitung des Vertreters ausgeglichen, sodass im Voraus keine Beratungsgebühren anfallen mussten. Davon hatte ich noch nichts gehört, aber ich dachte, es sei nicht zu ändern und bezahlte die Rechnung. Bei der Zahlung hatte ich bestätigt, dass keine weiteren Gebühren anfallen würden, doch nun wurde mir mitgeteilt, dass ich das Geld nur dann abheben könne, wenn ich die Erwerbssteuer zahle. Da es für uns selbstverständlich nicht möglich war, die Erwerbssteuer zu zahlen, haben wir uns mit ihnen beraten. Das ist ein sehr großer Geldbetrag, daher würden wir uns über Ihre Hilfe freuen.

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