Securities and Commodities Authority (SCA) ist seit ihrer Gründung bestrebt, die im Bundesgesetz Nr. (4) von 2000 genannten Ziele zu verwirklichen, indem sie sich unermüdlich bemüht, die Rechtsstruktur durch Erlass solcher Vorschriften und Anweisungen zu stärken, die die Entwicklung von sicherstellen das organisatorische und aufsichtsrechtliche Rahmenwerk der börsennotierten Aktiengesellschaften und anderer im Wertpapierbereich tätiger Unternehmen. Außerdem hat SCA einige Kontrollen und Kriterien eingeführt, die dazu beitragen würden, das Vertrauen der Anleger in die Überwachungsbehörde zu stärken.