BANQUE DU LIBAN
Von der Regierung reguliert
Die Banque du Liban wurde durch den am 1. August 1963 durch Dekret Nr. 13513. Es wurde am 1. April 1964 in Betrieb genommen. Die BDL ist gesetzlich mit dem ausschließlichen Recht ausgestattet, die Landeswährung auszugeben. Gemäß Artikel 70 des Kodex für Geld und Kredit ist die BDL mit der allgemeinen Aufgabe betraut, die Landeswährung zu schützen, um die Grundlage für ein nachhaltiges soziales und wirtschaftliches Wachstum zu gewährleisten.