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Fristverlängerung bei Wiederaufbau im Ahr-Flutgebiet um drei Jahre
Zusammenfassung:MAINZ (dpa-AFX) - Nach längerem Tauziehen zwischen Land und Bund gibt es nach Angaben von Rheinland-
MAINZ (dpa-AFX) - Nach längerem Tauziehen zwischen Land und Bund gibt es nach Angaben von Rheinland-Pfalz eine Einigung auf eine deutlich großzügigere Frist bei Förderanträgen auf Wiederaufbau im flutgeschädigten Ahrtal. Die rheinland-pfälzische Regierungssprecherin Andrea Bähner teilte der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag mit, Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) sei wahnsinnig froh darüber. Bei der Flutkatastrophe im Juli 2021 waren mindestens 134 Menschen im Ahrtal gestorben und Tausende Häuser verwüstet worden.
Bislang mussten alle kommunalen und privaten Anträge für den milliardenschweren Wiederaufbaufonds Bund und Länder bis zum 30. Juni 2023 gestellt werden. Ahrweiler-Landrätin Cornelia Weigand (parteilos) etwa hatte dies angesichts von alleine fast 2800 kommunalen Anträgen für unmöglich gehalten. Nun hat das Bundeskanzleramt laut Dreyer eine Verlängerung der Antragsfrist um drei Jahre bis zum 30. Juni 2026 zugesagt.
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