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Wackelt die Strompreisbremse? Gutachten hält Maßnahme für verfassungswidrig
Zusammenfassung:Hochspannungsmast mit Schild und der Aufschrift Strompreisdeckelpicture alliance / CHROMORANGE | Chr
Hochspannungsmast mit Schild und der Aufschrift Strompreisdeckel
picture alliance / CHROMORANGE | Christian Ohde
Der Hamburger Energieversorger Lichtblick hat ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Ergebnis: Die geplante Strompreisbremse sei verfassungswidrig.
Mit der Strompreisbremse will die Bundesregierung kriegs- und krisenbedingten Überschusserlösen der Energiebranche abschöpfen. Sie würde rückwirken bis zum 1. September in Kraft treten und wäre befristet bis mindestens Ende Juni 2023.
Auch der Bundesverband Erneuerbare Energien spricht sich dagegen aus und rechnet mit einer Klagewelle. „Rückwirkende Eingriffe in wirtschaftliche Prozesse wurden bereits mehrfach grundsätzlich als klar verfassungswidrig beschieden., so der Verband.
Die geplante Strompreisbremse der Bundesregierung mit einer Abschöpfung von kriegs- und krisenbedingten Überschusserlösen der Energiebranche ist einem Gutachten zufolge verfassungswidrig. Der Gesetzentwurf verstoße gegen EU-Recht und verletze die Eigentumsgarantie, teilte der Hamburger Energieversorger Lichtblick am Donnerstag unter Verweis auf ein in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten mit.
„Der geplante Abschöpfungsmechanismus führt zu tiefgreifenden Verzerrungen auf dem deutschen Strommarkt“, so Lichtblick. Folge dieser Entwicklungen seien steigende Strompreise für Verbraucher, eine Behinderung des weiteren Ausbaus von Erneuerbare-Energien-Anlagen sowie im Einzelfall die Zahlungsunfähigkeit der Anlagenbetreiber. Zuerst hatte die „Frankfurter Allgemeine Zeitung” über das Gutachten berichtet.
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Scharfe Kritik am Gesetzentwurf, der derzeit innerhalb der Bundesregierung noch in der Ressortabstimmung ist, kam auch vom Bundesverband Erneuerbare Energien. Die Präsidentin Simone Peter erklärte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur: „Es bestehen erhebliche verfassungsrechtliche und europarechtliche Bedenken. Rückwirkende Eingriffe in wirtschaftliche Prozesse wurden bereits mehrfach grundsätzlich als klar verfassungswidrig beschieden. Der Verband hatte bereits erklärt, es sei mit einer Klagewelle zu rechnen.
Ein Gesetzentwurf des Kanzleramts, des Finanz- sowie Wirtschaftsministeriums sieht vor, dass zur Mitfinanzierung der Strompreisbremse befristet bis mindestens Ende Juni kommenden Jahres „Zufallsgewinne von Unternehmen auf dem Strommarkt rückwirkend ab 1. September abgeschöpft werden. Das betrifft etwa Produzenten von Ökostrom aus Wind und Sonne, die zuletzt von hohen Preisen an der Börse profitiert haben. Hintergrund sind stark gestiegene Gaspreise und der Mechanismus zur Preisbildung auf dem Strommarkt.
dpa/sr
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