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Pendlerpauschale rauf, Steuererleichterungen und Zuschüsse: So will der Bund Familien und Arbeitnehmer von hohen Energiekosten entlasten
Zusammenfassung:Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Die Grünen) und Finanzmini
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Die Grünen) und Finanzminister Christian Lindner (FDP)
Gegen die hohen Energiepreise will die Bundesregierung noch diesen Mittwoch ein Entlastungspaket für Familien und Arbeitnehmer schnüren. Bestandteil davon sollen eine erhöhte Pendlerpauschale, der Wegfall der EEG-Umlage zum 1. Juli, steuerlicher Erleichterungen und Direktzuschüsse für Geringverdiener geben. Das geht aus einem Entwurf für den Koalitionsausschuss der Ampel-Parteien SPD, FDP und Grüne hervor, der Business Insider vorliegt. Der Koalitionsausschuss tagt seit Mittwochnachmittag.
Wegfall der EEG-Umlage: Angesichts der gestiegenen Strompreise für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie für die Wirtschaft soll die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bereits zum 1. Juli 2022 entfallen, heißt es in dem Entwurf. Die Koalition verbinde damit die Erwartung, dass die Stromanbieter die sich daraus ergebende Entlastung der Endverbraucher in Höhe von 3,723 Cent pro Kilowattstunde in vollem Umfang weitergeben würden. Weiter heißt es in dem Entwurf, sollen die Übertragungsnetzbetreiber verpflichtet werden, die EEG-Umlage angesichts veränderter Rahmenbedingungen unterjährig neu zu berechnen. Die Ausnahmen, die an die EEG-Umlage gekoppelt seien, werden ebenso wie die Ausnahmen von den Energiesteuern sowie Kompensationsregeln mit Wirkung zum 1. Januar 2023 überprüft und angepasst.
Erhöhung Pendlerpauschale: Dies ist zwischen den Parteien noch strittig. Im Entwurf heißt es: „Angesichts der gestiegenen Spritpreise wird die Pendlerpauschale [befristet bis 2026] [um 10][auf einheitlich 40] Cent pro Kilometer erhöht. Dabei weisen die eckigen Klammern darauf hin, dass es bei der Erhöhung der Pendlerpauschale noch keine abschließende Einigung auf diesen Betrag gab. Bekannt wurde zuletzt, dass die FDP will mindestens 38 Cent will, die Grünen aus Klimaschutzgründen dagegen eine Absenkung.Bleibt der Entwurf aber so bestehen, betrage der Betrag der Pendlerpauschale damit künftig statt 30 Cent 40 Cent. Für Pendler, die einen langen Arbeitsweg zurücklegen müssen, betrüge sie ab dem 21sten Kilometer um 10 Cent auf 45 Cent angehoben. Sie könnten oftmals weder auf ein ausgebautes ÖPNV-Angebot zurückgreifen, noch auf ausreichende Ladeinfrastruktur und Elektro-Fahrzeuge mit entsprechender Reichweite.]. Auch die Mobilitätsprämie werde entsprechend auf 45 Cent angehoben.
Coronazuschuss: Hartz-IV-Bezieher sollen laut dem Entwurf mit einer Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro unterstützt werden. Davon würden rund 3,75 Millionen Leistungsberechtigte profitieren, die Arbeitslosengeld II erhalten und 1,1 Millionen Empfänger von Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch XII sowie 370.000 Empfänger von Sozialhilfe.
Sofortzuschlag für von Armut betroffene Kinder: Zur Höhe des Sofortzuschlags macht der Entwurf keine Angaben. Stattdessen heißt es: Der im Koalitionsvertrag vereinbarte Sofortzuschlag für von Armut betroffene Kinder soll noch in diesem Jahr auf den Weg gebracht werden. Er soll bis zur Einfügung der Kindergrundsicherung denjenigen Kindern helfen, die besondere finanzielle Unterstützung brauchen.
Corona-Hilfe bei der Steuer: Im Entwurf heißt es dazu, dass die Bundesregierung das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen habe, um Bürger von Bürokratie und Abgaben in der Pandemie zu entlasten. Der Deutsche Bundestag werde das Gesetz nun zügig beschließen. Im Wesentlichen soll es folgende Maßnahmen enthalten:
Erweiterte Verlustverrechnung (Betriebsverluste der Jahre 2022 und 2023 können bis 10 Millionen Euro auf die zwei unmittelbar vorangegangenen Jahre zurückgetragen und mit den entsprechenden Gewinnen verrechnet werden),Verlängerung degressive Abschreibung um ein Jahr (auch in 2022 getätigte Investitionen sollen degressiv abgeschrieben werden können),Verlängerung Home-Office-Pauschale von jährlich maximal 600 Euro um ein Jahr.Steuerbefreiung Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld (freiwillige Aufstockungen des Arbeitsgebers sollen bis zum 30.06.2022 steuerfrei sein),Steuerfreiheit für den Corona-Pflegebonus (auch für 2022 soll es einen neuen einmaligen Steuerfreibetrag für Beschäftige in Pflegebereichen von max. 3.000 Euro geben) undVerlängerung Abgabe der Steuererklärungen für 2020, 2021 und 2022 (die Abgabefrist für die Steuererklärungen des Jahres 2020 durch Steuerberater soll bis zum 31. August 2022 verlängert werden. Zugunsten aller Steuerpflichtigen wird auch die Abgabefrist für die Steuererklärungen der Jahre 2021 und 2022 verlängert.)
Verlängerung Corona-Regeln beim Kurzarbeitergeld: Hierbei verweist der Beschluss auf die bis zum 31. März 2022 auslaufenden Sonderreglungen beim Kurzarbeitergeld, die die Bundesregierung bis zum 30. Juni 2022 verlängert habe (Höchstdauer von bisher 24 Monaten auf 28 Monate, Regelungen zu den erhöhten Leistungssätzen bei längerer Kurzarbeit, Anrechnungsfreiheit von Mini-Jobs, Zugangserleichterungen).
Heizkostenzuschuss: Der von der Bundesregierung beschlossene einmalige Heizkostenzuschuss fürWohngeldbeziehende, Studierende, Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende mitunterstützenden Leistungen soll zügig vom Deutschen Bundestag verabschiedet werden, steht im Entwurf. Und weiter: Vor dem Hintergrund stark gestiegener Energiepreise sollen Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld 135 Euro (und Wohngeld-Haushalte mit zwei Personen 175 Euro sowie proweiterem Familienmitglied 35 Euro), Azubis und Studierende im Bafög-Bezug 115 Euro proPerson erhalten. Der Heizkostenzuschuss soll im Sommer gezahlt werden, wenn in der Regel dieHeizkosten- oder Nebenkostenabrechnungen anstehen
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