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Verwirrung um Genesenenstatus: Regierung will offenbar weiter auf PCR-Test als Nachweis setzen
Zusammenfassung:Ein Mann hält sein Smartphone mit einem digitalen Covid-Genesenenzertifikat in der Hand. Um das zu b
Ein Mann hält sein Smartphone mit einem digitalen Covid-Genesenenzertifikat in der Hand. Um das zu bekommen, muss man weiterhin einen PCR-Test machen.
picture alliance/Marcus Brandt
Die Gesundheitsminister der Länder hatten Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach am Montag eine Aufgabe mit auf den Weg gegeben: Sein Haus sollte die nationale Corona-Testverordnung überarbeiten.
Wegen der Knappheit bei den PCR-Testkapazitäten sollen die Proben von medizinischem Personal künftig zuerst ausgewertet werden. Dennoch kann der Rest der Bürger weiterhin einen PCR-Test machen.
Noch offen ist, wie sich die neue Teststrategie auf den Genesenennachweis auswirkt. Jetzt kommen erste Signale aus dem Gesundheitsministerium.
Die entscheidende Frage für wöchentlich etwa eine Million Deutsche: Wie weise ich in Zukunft nach, dass ich von einer Covid-19-Erkrankung genesen bin? Seit der Ministerpräsidentenkonferenz vor eineinhalb Wochen hängen die Bürger in der Luft. Seitdem signalisiert die Bundesregierung, dass die Kapazitäten für die höherwertigen PCR-Tests knapp sind. Zwischenzeitlich hieß es gar, dass nicht mehr jeder Bürger einen Test kriegen soll. Inzwischen ist das zwar anders, was bedeutet, dass weiterhin alle Personen einen PCR-Test bekommen können. Doch in den Laboren bearbeitet werden sollen künftig in erster Linie PCR-Tests von Mitarbeitern in medizinischen oder sozialen Beruf sowie von Risikopatienten, wenn die Testkapazitäten knapp sind.
Jetzt zeichnet sich für Genesene aber offenbar eine Lösung ab, wie Business Insider von mehreren Quellen aus dem Gesundheitsministerium erfuhr. Demnach ist offenbar im Gespräch, es bei der alten Regelung zu bleiben. Heißt: Wer für Arbeitgeber oder Krankenkasse einen Genesenennachweis braucht, der braucht eine Bescheinigung über einen positiven PCR-Test. Im Ministerium heißt es, dass noch bis Ende der ersten Februarwoche eine Entscheidung darüber fällt. Alternativ könnte künftig auch ein positiver Antigenschnelltest im Testzentrum ausreichen, doch eine entsprechende Änderung der Corona-Testverordnung hätte aufwendige Rechtsarbeit vonseiten des Ministeriums bedeutet.
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Der Genesenennachweis erfüllt viele Funktionen: Nach positivem Schnelltest ist der PCR-Test der Quarantäne-Nachweis für den Arbeitgeber. Mit einem PCR-Testergebnis besteht Anspruch auf Lohnfortzahlung für Menschen, die in Quarantäne nicht ihrer Arbeit nachgehen können. Ein positiver PCR-Test bei Schülern ist für berufstätige Eltern wichtig, die mit ihren Kindern zu Hause bleiben müssen. Der PCR-Test begründet und begrenzt außerdem den Genesenenstatus – und kann im Einzelfall auch für die Unfallversicherung ein einwandfreier Nachweis sein. Sollten die PCR-Tests knapp werden, müssen Personen, die nicht in der kritischen Infrastruktur arbeiten, in der Isolation länger auf das Testergebnis warten.
Zuvor hatten die Gesundheitsminister der Länder am Montag beschlossen, dass das Bundesgesundheitsministerium prüfen solle, ob „bei Vorliegen eines positiven Antigentestergebnisses ohne vorliegende Symptomatik auf eine Bestätigungs-PCR verzichtet werden kann. Stattdessen dachten die Landesminister und -ministerinnen über eine Nachtestung mit einem zweiten überwachten Antigentest eines anderen Fabrikats nach. Im Bundesministerium überlegt man, standardmäßig auf den zweiten PCR-Test am Ende der Infektion zu verzichten und diesem mit einem Schnelltest zu ersetzen. Auch so sollen Kapazitäten frei werden.
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