Kontakte, Geschäfte, Schulen, Weihnachten, Silvester: Diese Corona-Regeln gelten ab 1. Dezember in Deutschland



Von links: Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD), derzeit Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz, Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und Bayerns Regierungschef Markus Söder (CSU)
Stefanie Loos/AFP POOL/dpa
Bund und Länder haben sich vorige Woche auf neue Corona-Winterregeln geeinigt, die ab dem morgigen 1. Dezember gelten sollen.
Business Insider dokumentiert, was nun in Deutschland in Sachen Pandemie Vorschrift ist.
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Bund und Länder haben sich zur Eindämmung der Corona-Pandemie für neue Regeln geeinigt. Achteinhalb Stunden sprachen die Ministerpräsidenten mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) vorige Woche bei einer Videokonferenz.
Folgende Regeln wurden beschlossen und sollen nun ab dem 1. Dezember gelten:
Teil-Lockdown: Der geltende Teil-Lockdown wird bis 20. Dezember verlängert und teilweise verschärft. Restaurants, Kneipen, Freizeiteinrichtungen und Kulturbetriebe müssen geschlossen bleiben.
Kontaktbeschränkungen: Ab 1. Dezember sind private Treffen nur noch mit Personen aus einem weiteren Haushalt und maximal zu Fünft erlaubt. Ausnahmen gibt es an den Weihnachtstagen und an Silvester. Dann sind Treffen mit Familienmitgliedern oder Freunden aus unterschiedlichen Haushalten zu maximal Zehnt erlaubt. In beiden Fällen werden Kinder bis 14 Jahren nicht mitgerechnet. In Berlin gelten auch an Weihnachten und Silvester die Obergrenze fünf Personen
Schulferien: Bund und Länder einigten sich auf ein Vorziehen der Weihnachtsferien. Sie sollen bundesweit am 19. Dezember beginnen.
Böllerverbot: Auf belebten Plätzen und Straßen, aber nur dort, soll es bundesweit ein Böllerverbot geben. Die örtlich Behörden sollen die betroffenen Plätze und Straßen bestimmen.
Schul-Unterricht: In Corona-Hotspots mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in den letzten sieben Tagen („Inzidenz) gilt auch für Schüler ab Klasse 7 eine Maskenpflicht im Unterricht. Ausgenommen werden können Schulen ohne Infektionsgeschehen. Bund und Länder vereinbarten zudem, ab einem Inzidenzwert von 200 für Jahrgänge ab der 8. Klasse Hybridunterricht — das bedeutet eine Teilung von Klassen und deren Unterrichtung in der Schule und ggf. digital im Wechsel – einzuführen.
Regelverschärfung in besonders betroffenen Hotspots: Länder „mit einem besonders hohen Infektionsgeschehen in Hotspots sollen regional die Regelungen verschärfen. Als Definition von „besonders hoch einigte sich die Runde nach langen Debatten auf eine Inzidenz von über 200.
Lockdown-Lockerung: Länder mit weniger als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in den letzten sieben Tagen und einer gleichzeitig sinkenden Inzidenz haben die Möglichkeit, die Regelungen zu lockern.
Einzelhandel: Bislang gilt, dass in allen Geschäften ein Kunde pro 10 Quadratmeter erlaubt ist. Für Kaufhäuser und Einkaufszentren ab 800 Quadratmetern Verkaufsfläche soll künftig die schärfere Vorgabe von einem Kunden je 20 Quadratmeter gelten. Für alle anderen Geschäfte unter 800 Quadratmetern gilt weiterhin ein Kunde pro 10 Quadratmeter.
Bahnfahrten: In den Wintermonaten werden in Fernzügen der Deutschen Bahn nur noch die Fensterplätze buchbar sein. In Bereichen für mehr als zwei Personen sollen die Fahrgäste nur noch über Kreuz sitzen dürfen.
Wirtschaftshilfen: Die Überbrückungshilfen III wurden bis Mitte kommenden Jahres verlängert. Dazu wird die Novemberhilfe bis 20. Dezember verlängert. Unternehmen, die von einer Schließung betroffen sind, bekommen 75 Prozent des Vorjahresumsatzes, also von November und Dezember 2019.
Schulbusse und Krankenhäuser: Die Länder forderten vor dem Corona-Gipfel mehr Geld für eine bessere Beförderung von Schülern und für Krankenhäuser. Bei beiden Themen haben sich Bund und Länder auf einen Kompromiss geeinigt: Über eine bessere Krankenhausfinanzierung sollen zu einem späteren Zeitpunkt das Bundesgesundheitsministerium, die Gesundheitsminister-Konferenz und ein Beirat entscheiden. Beim Thema Schulen sollen sich ebenfalls zu einem späteren Zeitpunkt die Verkehrsminister der Länder mit dem Bundesverkehrsministerium einigen.
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